Alle unsere Hüpfburg dürfen in Deutschland legal vermietet werden. Wir vermieten keine einfachen Nylon Hypfburgen. Diese sind für den Privatgebrauch. Wir vermieten ausschließlich für den Verleih zugelassene Profimodule, herstellt nach DIN EN 14960, aus schwer entflammbarem, mehrfach vernähtem PCV Material.
Nylon Hüpfburgen werden als private Spielgeräte produziert - nicht für den gewerblichen Verleih. Uns ist bewusst, dass es andere Anbieter gibt, die genau solche günstigen, einfach hergestellten Hüpfburgen trotzdem gewerblich vermieten. Zum Teil versuchen sie durch geschickte Formulierungen diese Vermietung zu legalisieren. Zum Beispiel indem sie darauf hinweisen, dass die Nutzung der Hüpfburg nur privat erlaubt ist.
Das ändert aber nichts. Denn sobald ein gewerblicher Anbieter diese Hüpfburgen vermietet, wird daraus ein gewerblicher Gebrauch. Dabei ist es egal, ob der Mieter diese Hüpfburg nur privat nutzt. Wenn der Verleiher die Hüpfburg gewerblich vermietet, stellt diese Vermietung keinen privaten Gebrauch mehr dar.
Das ist nicht nur wettbewerbswidrig (gegenüber seriösen Vermietern) und irreführend gegenüber dem Verbraucher (privater Mieter), sondern ganz einfach gefährlich. Und zwar für die Kinder, die diese nicht für die gewerbliche Vermietung zugelassenen Spielgeräte benutzen. Eben, weil die verwendeten Materialien sowie deren Verarbeitung nicht für die regelmäßige, intensive und dauerhafte Nutzung vorgesehen sind. Sie werden sehr sicher schneller und unvorhergesehener reißen und damit ggf. zu schweren Verletzungen führen. Und das wollen weder Sie noch wir Ihren Kindern zumuten. Vom Ärger wegen nicht gedeckter Versicherung aufgrund unsachgemäßer Nutzung des Produktes ganz zu schweigen.